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Verbesserung der Annahmerichtlinien bei der SDK für die obligatorische bKV

Um Ihnen den Zugang auch zu kleineren Betrieben zu erleichtern, haben wir zum Jahresbeginn unsere Annahmerichtlinien in Bezug auf die Versicherbarkeit von Vorerkrankungen sowie laufender und geplanter Behandlungen deutlich verbessert. Diese sind neuerdings bei Firmen ab 10 Mitarbeitenden versichert.

Mit dem Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung erhält die Belegschaft eine wichtige Sozialleistung vom Arbeitgeber. Durch den Verzicht auf Wartezeiten beginnt der Versicherungsschutz sofort mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Damit verfügen Mitarbeitende über verlässliche und planbare Sicherheit bei Krankheiten und Unfällen.

In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass Mitarbeitende eine Behandlung schon vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn begonnen haben oder eine solche zumindest geplant war. Schon bisher waren auch solche Fälle bei Firmen ab 25 Mitarbeitenden (Zahnbehandlungen) bzw. 50 Mitarbeitenden (Krankenhausbehandlungen) mitversichert.

NEU: Mitversicherung laufender und geplanter Behandlungen schon ab 10 Mitarbeitenden
Um Ihnen den Zugang auch zu kleineren Betrieben zu erleichtern, haben wir zum Jahresbeginn unsere Annahmerichtlinien in Bezug auf die Versicherbarkeit von Vorerkrankungen sowie laufender und geplanter Behandlungen deutlich verbessert. Diese sind neuerdings bei Firmen ab 10 Mitarbeitenden versichert.

1 Ausnahme: Bei Firmen unter 10 Mitarbeitenden sind folgende, bei Vertragsschluss bestehende und weiter behandlungsbedürftige Schwersterkrankungen ausgeschlossen: AIDS, HIV-Infektion, psychische Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen, (z. B. Multiple Sklerose), Diabetes, Bluter, dialysepflichtige Nierenerkrankungen, chronische Lebererkrankungen (z. B. Hepatitis B/C) renaler Bluthochdruck, chronische Pankreatitis, Morbus Parkinson, generalisierte Schuppenflechte, bösartige Tumorerkrankungen, Leukämie, koronare Herzerkrankungen, Migräne.

Betroffene Tarife und Gültigkeit
Die Verbesserungen gelten ausschließlich für Neuabschlüsse mit einem Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2024 und in folgenden Tarifen:

Stationärer Versicherungsschutz auch in Kleinfirmen ab 5 Mitarbeitenden
Durch den Fachkräftemangel müssen insbesondere auch kleine Betriebe darum kämpfen, bestehende Arbeitskräfte zu halten und bestenfalls sogar neue zu gewinnen. Oftmals stehen sie hier im Wettbewerb mit zahlungskräftigeren mittelständigen Unternehmen. Umso wichtiger ist es daher, dass auch diese kleinen Betriebe mit alternativen Benefits wie beispielsweise einer betrieblichen Krankenversicherung im Arbeitsmarkt punkten können. Die SDK bietet daher bereits in Firmen ab 5 Mitarbeitenden auch für stationäre Tarife und Krankentagegeld einen Verzicht auf die Gesundheitsprüfung an.

Auch Familienangehörige ohne Gesundheitsprüfung versicherbar
Hinter starken Mitarbeitenden steht oft auch eine starke Familie. Vielen Arbeitgebern ist es daher wichtig, dass auch die Familienangehörigen ohne Gesundheitsprüfung in die betriebliche Krankenversicherung eintreten können. Die SDK verzichtet daher vollständig auf die Gesundheitsprüfung, wenn die Familienangehörigen innerhalb von zwei Monaten in denselben Tarifen versichert werden.

Firmenkarte ebenfalls bereits ab 10 Mitarbeitenden
Die Firmenkarte mit dem Logo des Arbeitgebers ist ein wichtiges Identifikationsmerkmal in modernen Betrieben. Auf vielfachen Wunsch stellen wir Ihnen diese zukünftig bereits ab 10 Mitarbeitenden und auf nachhaltigem, FSC-zertifiziertem Papier zur Verfügung.

Melden Sie sich gerne zu unseren Webinaren an.

Veröffentlicht am 26.01.2024