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Die Drohne – das neue Lieblingsspielzeug der Deutschen

Was flattert denn da durch die Lüfte? Im Frühling kommen Multi-, Hexa- und Quadrocopter wieder aus ihren Winterquartieren, um mit den Bienen und Hummeln um die Wette zu summen.

Wer in Deutschland selbst ein solches Fluggerät aufsteigen lassen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, dafür eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir sagen Ihnen, wie sich Ihre flugfähigen Kunden am besten schützen.

Ist die Drohne nicht in der Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung (mit Einschluss von Drohnen bis in der Regel 5 Kilogramm) könnte mit Verweis auf das Fehlen des „schuldhaften Verhaltens“ die Übernahme des entstandenen Schadens ablehnen. In dem Fall würde man also mit dem gesamten Privatvermögen haften…

Veröffentlicht am 23.02.2024