
Eine Versicherung, die den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden von heute entspricht, muss Premium-Leistung beinhalten und dabei maximal einfach und verständlich sein.
Die modernen MeinGesundheitsschutz–Tarife der Allianz sind deshalb besonders flexibel und transparent, bieten verlässlichen Schutz und punkten im Marktvergleich mit einem überdurchschnittlichen Leistungsniveau sowie einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die MeinGesundheitsschutz-Tarife sind durch das Baukastenprinzip einfach und durch die Top-Leistungen immer die bessere Wahl.
Das bestätigt auch Assekurata, wonach MeinGesundheitsschutz als erster Tarif die zugrunde gelegten „GKV-Basisleistungen“, wie sie im SGB V definiert sind, zu 100 % erfüllt!
Ein paar herausragende Highlights:
- Familienleistungen, wie 6 Monate Beitragsbefreiung für Eltern bei Elterngeldzeit, Kinderbetreuungspauschale und Haushaltshilfe sowie 3.000 EUR Entbindungspauschale bei Hausgeburt (im MeinGesundheitsschutz Best) und On- und Offline-Gesundheitsservices wie ElternCoach
- MeinGesundheitsschutz-Tarife bieten weltweiten Schutz (inkl. Rücktransport): Innerhalb der EU unbegrenzt und außerhalt der EU bis zu 6 bzw. 12 Monate Ausdehnung einmalig 10 Jahre plus Kann-Verlängerung
Die Tarife bieten 2 Tarifniveaus – Plus und Best. Versicherte können die gewünschte Selbstbeteiligungsstufe wählen: keine, 10% oder 30 % Selbstbeteiligung – bis max. 500 bzw. 1.500 Euro pro Jahr.
Auch die flexible Absicherung zahnärztlicher Leistungen (von keiner, oder 75, 90 oder 100 % Kostenübernahme bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) bietet eine individuelle Gestaltungsmöglichkeit. Die Wechseloption rundet die Tarifsystematik ab; für zusätzliche Flexibilität ohne Gesundheitsprüfung.
Darüber hinaus enthalten alle MeinGesundheitsschutz-Tarife folgende Besonderheiten:
- Bis zu 30 % Beitragsrückerstattung vom Jahresbeitrag
- Vorsorge inklusive: breite Palette von Vorsorgeleistungen ohne jegliche Selbstbeteiligung und ohne Einfluss auf die Beitragsrückerstattung.
- Attraktiver Wechselvorteil – Anrechnung der leistungsfreien Zeit beim Vorversicherer (GKV oder PKV) für die Beitragsrückerstattung
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