
Wer seinen Kunden passende Einkommensschutzprodukte anbieten will, braucht einen Partner, der sein Handwerk versteht und Erfahrung hat – wie die NÜRNBERGER. Regelmäßig erhält der EKS-Spezialist Bestnoten für Produkte und Services.
Und die Zahlen sprechen für sich: über 1 Mio. BU-Verträge im Bestand und eine Annahmequote von gut 82 % laut BU-Rating von Morgen & Morgen. Rund 80 BU-Regulierer in der Firmenzentrale sorgen dafür, dass im Jahr BU-Renten in Höhe von 277.000.000 EUR ausgezahlt werden. Mit nachhaltigen EKS-Produkten gehört die NÜRNBERGER zu den Innovationspionieren in Deutschland. Und im BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg erhält die NÜRNBERGER ein „hervorragend“ –
bereits zum 20. Mal in Folge. In der BU-Branche ist das einmalig. Hinzu kommt, dass die NÜRNBERGER seit mehr als 30 Jahren die BU-Prämien im Bestand nicht angepasst hat. Das bedeutet stabile Beiträge für die Kunden. Und gute Verkaufsargumente für Vermittler.
Erfolg mit nachhaltigen Produkten
Immer mehr Kunden interessieren sich für nachhaltige Produkte. Mit dem Einkommensschutz4Future bietet die NÜRNBERGER Vermittlern und Kunden passende Lösungen: z. B. nachhaltige Kapitalanlagen, den Spezialisten-Service BetterDoc und die kostenfreie Gesundheitsplattform Coach:N. Ob Berufsufähigkeitsversicherung4Future (BU4Future), Grundfähigkeitsversicherung4Future oder Dread Disease4Future – alle Produkte sind innovativ und leistungsstark. Und laut Morgen & Morgen ist die NÜRNBERGER hier „ausgezeichnet“ (Höchstbewertung). Denn sobald alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen, erhält der Kunde nach maximal 10 Tagen die Entscheidung über den Leistungsantrag. Die Leistungsquote liegt bei knapp 78 %.
BU-Nachversicherung: die Vorteile der NÜRNBERGER
Für die Nachversicherung wird die günstigste (im System eingeloggte) Berufsgruppe herangezogen – das ist nicht marktüblich. Mit der Berufseinsteigergarantie zum Beispiel ist es möglich, bei Berufsstart nach Studium oder Ausbildung die BU-Rente um 100 % zu erhöhen – und zwar bis max. 3.000 EUR monatlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Berufseinstieg. Alternativ können die Kunden nachträglich eine Dynamik mit bis zu 5 % jährlich einschließen. Und bei der Karrieregarantie besteht die Möglichkeit, nach einer Gehaltssteigerung über 5 % die BU-Rente auch dann noch weiter zu erhöhen, wenn bereits die Höchstrente von 3.000 EUR (bis max. 6.000 EUR) erreicht wurde. Auch hier gilt wie bei der Berufseinsteigergarantie: Es ist keine erneute Risikoprüfung notwendig.
Darüber hinaus bietet die NÜRNBERGER die Upgrade-Option. Das bedeutet: Der Kunde kann die Zusatzbausteine Arbeitsunfähigkeits-Schutz und/oder Pflege-Schutz in den ersten 5 Jahren flexibel einschließen (vor dem 40. Geburtstag). Und mit der Nachversicherungsgarantie ohne Ereignis ist es möglich, die BU-Rente einmalig in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn und vor dem 40. Geburtstag um bis zu 50 % zu erhöhen.
„Echter“ BU-Schutz mit der Schüler-BU ab 10 Jahren
Für Kinder, die bereits eine weiterführende Schule wie z. B. eine Realschule besuchen, ist die Schüler-BU der ideale Schutz. Im Unterschied zur SU bietet diese bereits „echten“ BU-Schutz, da der Status „Schüler“ einem Beruf gleichgestellt ist. Die Schüler-BU passt sich dem Leben des Kindes an. So gibt es u. a. Nachversicherungsoptionen mit und ohne Ereignis. Aber auch Berufseinsteiger- oder Karrieregarantie machen das Produkt äußerst flexibel. So kann die BU-Rente während der Laufzeit auf max. 6.000 EUR erhöht werden – innerhalb der berufsspezifischen Annahmerichtlinien. Dabei werden Erhöhungen auf Basis der Berufsgruppe des Schülers oder des bessergestellten Berufs berechnet.
Günstigerprüfung bei Berufswechsel
Den monatlichen BU-Beitrag möglicherweise reduzieren – und das bei gleicher Leistung: Die Günstigerprüfung der NÜRNBERGER macht´s möglich – und das ohne Fristen bzw. die Gefahr, eine Frist zu versäumen. Nehmen wir das Beispiel Schüler-BU: Hier greift die Günstigerprüfung beim Wechsel der Schulform, in die gymnasiale Oberstufe und auch beim späteren Berufswechsel – immer ohne das Risiko einer Schlechterstellung.
NÜRNBERGER: einziger Versicherer mit Strixner IV
Die Arbeitswelt ist flexibler geworden. Oft wird zwischen Voll- und Teilzeit gewechselt, z. B. für mehr Work-Life-Balance oder um Angehörige zu pflegen. Je nach Lebensphase ändern sich die Arbeitszeiten der Kunden. Doch was bedeutet es, wenn während einer solchen Phase eine Berufsunfähigkeit hinzukommt?
Fast einzigartig ist die Verankerung des Begriffs der „prägenden Tätigkeit“ in den Versicherungsbedingungen der NÜRNBERGER BU. Ein Beruf setzt sich aus mehr als nur einer einzelnen Tätigkeit zusammen. Auf das Arbeitsergebnis nimmt jede dieser Tätigkeiten unterschiedlich Einfluss. Manche von ihnen sind dabei so wichtig, dass ohne sie kein sinnvolles Arbeitsergebnis erzielt werden kann. Diese Tätigkeiten nennt man prägende Tätigkeit eines Berufes. So kann beispielsweise die prägende Tätigkeit nur einen kleinen Anteil der Arbeitszeit ausmachen, aber es ist genau diese Tätigkeit, die den Kernbereich des Berufs ausmacht. Was ist also im BU-Leistungsfall, wenn der Löwenanteil der einzelnen Tätigkeiten ausgeübt werden kann, aber nicht der Kernbereich der prägenden Tätigkeit? Zeitlich betrachtet würde keine BU vorliegen. Kann jedoch die prägende Tätigkeit nicht mehr ausgeübt und somit kein sinnvolles Arbeitsergebnis erzielt werden, liegt der BU-Leistungsfall vor.
Die Themen Arbeitszeitänderung und prägende Tätigkeit sind zudem in Strixner IV integriert. Die NÜRNBERGER ist der einzige Versicherer am Markt, der Strixner IV anbietet. Denn maximale Transparenz und Rechtssicherheit für Kunden sind wichtig – für Kunden und Vermittler:
Aktuelle Kommentare