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„Früh absichern lohnt sich!“ – Schüler BU ab 6 Jahren bei der LV 1871

Nutzen Sie den richtigen Zeitpunkt in Ihrer Beratung, denn er ist jetzt. Viele Menschen glauben, dass der Staat hilft, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Doch die Realität sieht anders aus:

Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr und ohne ausreichend Beitragsjahre haben vor allem junge Menschen wie Schüler, Azubis und Berufseinsteiger meist keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wer früh berufsunfähig wird, steht oft ohne finanzielle Absicherung da.

Sprechen Sie jetzt Ihre jungen Kunden oder ihre Eltern an, um auf den wichtigen Schutz der Golden BU für Schüler hinzuweisen. Die LV 1871 bietet eine klare Stichtagsregelung: Bis zum 31. Juli können angehende Azubis im Abschlussjahr noch als Schüler versichert werden – mit allen Vorteilen einer frühen Absicherung und besonders günstigen Konditionen. Weitere starke Argumente für Ihre Beratung finden Sie in unserem Beratungs-Flyer zur Golden BU, den unser Vertrieb für Sie erstellt hat. Oder holen Sie sich wertvolle Insights im Webinar am 29. Mai: „Früh absichern lohnt sich!“.

Veröffentlicht am 28.04.2025