Rente boostern – mit Arbeitgeber-Power!
Die gesetzliche Rente wird für viele nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben Sie die Chance, clever vorzusorgen – und das mit Steuervorteilen!Durch die Entgeltumwandlung fließt ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in Ihre Altersvorsorge. Das Beste daran: Ihr Nettogehalt wird kaum spürbar belastet.
Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber nach, welche bAV-Angebote es in Ihrem Unternehmen gibt – und legen Sie den Grundstein für eine finanziell entspannte Zukunft!
Ihre Vorteile als Mitarbeiter
Darum ist eine bAV sinnvoll
- Beiträge bis zu 644 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden.
- davon 322 Euro monatlich sozialabgabenfrei.
- Ihr finanzieller Aufwand für den Aufbau einer attraktiven Altersversorgung ist relativ niedrig.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihren Vertrag bei einem Arbeitsplatzwechsel in ein anderes Unternehmen mitzunehmen.
- Ihre eingezahlten Beiträge sind auch bei einer Insolvenz des arbeitgebenden Unternehmens sicher.
Die Versorgungsordnung: Klarheit statt Chaos!
Mit einer Versorgungsordnung schaffen gute Unternehmen verbindliche Regeln für die betriebliche Altersversorgung. Das bringt Sicherheit, Vertrauen und spart im Ernstfall Zeit und Nerven – für Arbeitgeber und Mitarbeitende.
Vorbemerkung
Der Begriff „Arbeitnehmer“ sowie alle weiteren Personen-/Funktionsbezeichnungen in diesem Versorgungswerk sind neutral und stehen für beide Geschlechter. Arbeitnehmer im Sinne dieser Versorgungszusage sind alle in Voll- oder Teilzeit beschäftigten Personen mit Ausnahme von Minijobs.
1. Altersversorgung mittels Direktversicherung gegen Gehaltsverzicht
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter können sich über Gehaltsverzicht mit einer Direktversicherung eine Altersrente aufbauen, an der sich die Heil&Sohn mit einer Zuschussleistung beteiligt.
Ihr umgewandeltes Entgelt zahlen wir für Sie in eine Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs AG mit den Vorgaben des § 3 Nr. 63 EStG ein. Hier erhalten Sie besonders günstige Gruppenkonditionen über das AGA Versorgungswerk.
Sie können jeweils zwischen einem klassischen Tarif und einem investmentorientierten Tarif wählen. Die Art Ihrer Geldanlage können Sie innerhalb der Tarifvorgaben aus den angebotenen Anlagestrategien frei und eigenverantwortlich wählen.
Aus der Direktversicherung erhalten Sie ab dem vollendeten 67. Lebensjahr eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Die Höhe der Renten- oder Kapitalleistung sowie weitere Details zu der Versorgung richten sich nach der Versorgungszusage, den einzelvertraglichen Vereinbarungen, der Entgeltumwandlungsvereinbarung, dem Versicherungstarif und den Versicherungsbedingungen des Versicherers.
Wahlweise kann eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als zusätzlicher Baustein gewählt werden. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Beitragszahlung Ihrer Altersvorsorge übernimmt, bzw. Ihnen ggf. eine monatliche Rentenleistung zahlt, wenn Sie berufsunfähig sind und aus der Firma ausscheiden müssen. Dies ist jedoch von einer individuellen Gesundheitsprüfung durch die Versicherungs-gesellschaft abhängig.
Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht für alle Arbeitnehmer, die ihr erstes Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerklasse 1-5 bei uns haben.
Für die Entgeltumwandlung können Sie Bestandteile Ihres Arbeitseinkommens und evtl. Sonderzahlungen verwenden.
Der Höchstbeitrag beträgt 8% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze West, im Jahr 2025 sind dies EUR 644,-- monatlich. Hiervon sind 4 % der BBG steuer- und sozialversichersicherungsfrei und 4 % lediglich steuerfrei. Die monatlichen Beiträge können also zwischen EUR 30,-- und insgesamt EUR 644,-- (ges. Höchstgrenze 2025) frei gewählt werden.
Zuschussleistung vom Arbeitgeber:
Wenn Sie an der Entgeltumwandlung teilnehmen, erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss auf Ihren Eigenbeitrag! (bis zum Höchstbeitrag in Höhe von 4% der o.g. BBG als Maximalbeitrag – d.h. Entgeltumwandlung inkl. Arbeitgeberzuschuss = max. € 322,-- in 2025)
Der arbeitgeberfinanzierte Zuschuss wird in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit in drei Stufen zugesagt. Ausbildungszeiten werden bei der Ermittlung der Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigt. Voraussetzung ist ein ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis im 1. Dienstverhältnis, mit einem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung.
1. Stufe
Alle Arbeitnehmer der A.-W. Heil&Sohn GmbH &Co. KG, die eine Entgeltumwandlung gemäß Punkt 1 dieser Versorgungsordnung vereinbart haben, erhalten einen arbeitgeberfinanzierten Zuschuss für die Direktversicherung von 15% des Entgeltumwandlungsbetrages.
2. Stufe
Ab einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss von 15% auf 16% des Entgeltumwandlungsbetrages.
3. Stufe
Ab einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss von 16% auf 18% des Entgeltumwandlungsbetrages.
Unser Arbeitgeberzuschuss wird auf den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss nach § 1 a Abs. 1a BetrAVG angerechnet. Zusätzlich kann der Arbeitgeberzuschuss auf zukünftige tarifvertragliche oder gesetzlich festgelegte Zuschüsse angerechnet werden.
Zusatzleistung des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung
Unabhängig von der Höhe des Entgeltumwandlungsbetrages erhalten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die an der Entgeltumwandlung teilnehmen, eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistung zur Entgeltumwandlung von 23,33 Euro monatlich bzw. 279,96 Euro jährlich. Bei Arbeitnehmern, die nicht in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis stehen, richtet sich die Zusatzleistung des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung nach dem Verhältnis der individuellen, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zur betriebsüblichen, regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Einstufung ist ab 2014 jährlich gemäß der tatsächlich gearbeiteten Arbeitszeit zu überprüfen und bei Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gegebenenfalls für das Folgejahr anzupassen.
Der Antrag auf Entgeltumwandlung muss dem Arbeitgeber einen Monat vor Entgeltumwandlungs-beginn schriftlich vorliegen.
Soweit das Gehalt Bemessungsgrundlage für sonstige Vergütungen ist, wird der Arbeitnehmer, der sich für die Entgeltumwandlung entschieden hat, hausintern so gestellt, als ob eine Umwandlung nicht erfolgt wäre.
Bitte beachten Sie die Besonderheiten zur Hinterbliebenenregelung, die Sie auf der Entgeltumwandlungsvereinbarung erklärt finden. Wenn Sie nicht verheiratet sind und eine eheähnliche Gemeinschaft benennen wollen beachten Sie bitte, dass wir hierfür ein gesondertes Formular von Ihnen benötigen.
Wenn Sie als neuer Mitarbeiter bereits eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung bei einem anderen Anbieter haben und diese mit bei A.-W. Heil & Sohn GmbH & Co.KG einbringen wollen, so haben Sie das Recht nach § 4 Abs. 3 BetrAVG, den Übertragungswert auf den Gruppenvertrag der Allianz Direktversicherung im Rahmen unserer Versorgungsordnung zu übertragen und die Versorgung bei uns fortzuführen.
Ansonsten bedürfen Verträge bei anderen Anbietern (schon aus Haftungsgründen) der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung.
So könnte sich Ihr Beitrag aufteilen*:

*Einkommen 2.500 € monatlich, Steuerklasse 1, keine Kinder, Kirchensteuer, Entgeltumwandlung 100 € Dienstzugehörigkeit 0-4 Jahre
Weitere Rechtliche Hinweise:
Die Versorgungszusagen werden auf Veranlassung des Arbeitgebers vom Versicherer erstellt. Bei den Versorgungszusagen handelt es um Beitragszusagen mit Mindestleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG.
Für die Direktversicherung erhält der Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalt.
Der Beginn der Versorgungszusage ist bei der Direktversicherung der Versicherungsbeginn.
Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Unternehmen aus, wird die Direktversicherung zur weiteren privaten oder betrieblichen Verwendung freigegeben.
Der Antrag auf Entgeltumwandlung muss dem Arbeitgeber einen Monat vor Beginn der Entgeltumwandlung schriftlich vorliegen.
Soweit das Gehalt/der Lohn Bemessungsgrundlage für sonstige Vergütungen ist, wird der Arbeitnehmer, der sich für die Entgeltumwandlung entschieden hat, so gestellt, als ob eine Umwandlung nicht erfolgt wäre.
Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass Gehaltserhöhungen einheitlich oder nach Gruppen gestaffelt in bestimmter Relation zu den vorherigen Bezügen festgesetzt werden.
Die Vereinbarung über die Direktversicherung und der Arbeitgeberzuschuss gilt solange, wie der Arbeitnehmer Ansprüche auf Bezüge aus dem Dienstverhältnis hat.
Besteht das Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltanspruch fort (z. B. bei Mutterschutz, Erziehungszeit, Wehrdienst, Krankheit nach Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht, unbezahltem Urlaub, u. a.), so erlischt die Vereinbarung über die Entgeltumwandlung und der Arbeitgeber entrichtet keine Beiträge mehr an den Versicherer.
Der Versicherungsvertrag wird in diesem Fall in eine prämienfreie Versicherung umgestellt. Der Arbeitnehmer hat jedoch auch die Möglichkeit, die Beiträge aus eigenen Mitteln weiter zu zahlen.
Die vorliegende Versorgungsordnung wird ergänzt durch:
- Den Versicherungsschein
- Die mit dem Versicherungsschein ausgehändigten Allgemeinen Bestimmungen für die Direktversicherungszusage
Sowie die für die jeweils abgeschlossenen Direktversicherungsverträge jeweils
- maßgeblichen Allgemeinen Bedingungen sowie gegebenenfalls Zusatzbedingungen und Tarifbestimmungen des Versicherers.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BetrAVG in Ihrer jeweiligen aktuellen Fassung.
Bitte beachten Sie, dass die betriebliche Altersversorgung und insbesondere die Entgeltumwandlung eine so komplexe Angelegenheit sind, dass wir dazu nur erste Hinweise geben können, die naturgemäß nicht erschöpfend sind und für deren Richtigkeit wir auch keine Gewähr übernehmen können. Ausführlichere und verlässliche Informationen erhalten Sie insbesondere von den Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung, gegebenenfalls auch von Ihrem Steuerberater.
2. Vermögenswirksame Leistungen
Arbeitnehmer bekommen auf Antrag nach der Probezeit bzw. nach 6 Monaten Dienstzugehörigkeit einen Zuschuss für die Vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von € 319,08 kalenderjährlich (€ 26,59 monatlich) bzw. für Auszubildende € 159,52 kalenderjährlich (€ 13,30 monatlich) für gesetzlich anerkannte Altersvorsorge.
Diese Beiträge können Sie auch in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung nach Teil 1 dieser Versorgungsordnung einzahlen. Dann erhalten Sie auch hier einen Zuschuss von mind. 15 %.
Wenn der Zuschuss als Vermögenswirksame Leistung außerhalb der betrieblichen Altersversorgung genutzt wird, unterliegt dieser der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.
3. Sonderurlaub
Für folgende besondere Anlässe erhalten unsere Mitarbeiter/-innen bezahlte Freizeit:
Für folgende besondere Anlässe erhalten unsere Mitarbeiter/-innen bezahlte Freizeit:
3 Tage - Tod des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners
2 Tage - eigene Hochzeit
2 Tage - Tod eines Kindes
1 Tag - Tod eines Elternteiles
1 Tag - Heirat eines Kindes
1 Tag - Niederkunft der Ehefrau / langjährigen Lebenspartnerin
1 Tag - Tod von Geschwistern
1 Tag - Tod eines Großelternteils
1 Tag - Tod eines Schiegerelternteiles
1 Tag - Umzug bei eigenem Haushalt, einmal im Jahr im ungekündigten Arbeitsverhältnis
4. Zuwendungen zu Geburtstagen, Jubiläen und Ausscheiden wegen Altersrente
5. sonstige Vergünstigungen
Sollte eine Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz notwendig sein, so beteiligt sich Arbeitgeber mit einem Zuschuss von € 100,-- für die Sehhilfe. Hierfür ist ein Nachweis z.B. durch eine Rechnung auf der ersichtlich ist, dass es sich um eine Bildschirmarbeitsplatzbrille handelt, zu erbringen.
Der Zuschuss kann einmal je Mitarbeiter je Kalenderjahr bewilligt werden.
Bei der hier genannten Zuwendung handelt es sich um Bruttobeiträge, diese unterliegen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.
6. Betreuung und Beratung
Mit der Umsetzung dieser Versorgungsordnung haben wir die:
PHÖNIX Vorsorgemanagement AG
Glockengießerwall 2 in 20095 Hamburg
Ansprechpartnerin: Astrid Bergert
Telefon: 0 40/23 85 66-39
Telefax: 0 40/23 85 66-10
e-Mail: a.bergert@phoenix-vorsorge.de
Internet: www.phoenix-vorsorge.de
betraut. Dieser übernimmt die erste und laufende Beratung der Mitarbeiter sowie die Erstellung von individuellen Angeboten. Ergänzend werden die Mitarbeiter durch die Personalabteilung betreut. Bei der Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung werden personenbezogene Daten der Mitarbeiter erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei sowohl von uns als auch von allen beauftragten Unternehmen eingehalten.
7. Vorbehalt
Wir behalten uns vor, die zugesagten Arbeitgeberzuschüsse in dieser Übersicht zu kürzen oder einzustellen, wenn die bei Erteilung der Versorgung maßgebenden Verhältnisse sich nachhaltig so wesentlich geändert haben, dass uns die Aufrechterhaltung der zugesagten Leistungen auch unter objektiver Beachtung der Belange des Versorgungs-berechtigten nicht mehr zugemutet werden kann. Das Recht zur Kürzung der Zuschussleistung oder deren Einstellung ist insbesondere dann gegeben, wenn:
♦ die wirtschaftliche Lage unseres Unternehmens sich nachhaltig so wesentlich verschlechtert hat, dass uns eine Aufrechterhaltung der zugesagten Leistungen nicht mehr zugemutet werden kann
oder
♦ die Versorgungsberechtigten Handlungen begehen, die in grober Weise gegen Treu und Glauben verstoßen oder zu einer fristlosen Entlassung berechtigen würden.
oder
♦ die beitragsrechtliche Situation der Direktversicherung in der Sozialversicherung sich grundlegend verändert, so dass durch die Entgeltumwandlung keine Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge mehr erfolgt.
oder
♦ Bzw. sich die Konditionen der übrigen Leistungen für den Arbeitgeber erheblich verändern.
Sollten einzelne Bestimmungen auf Grund von Rechtsprechung oder Gesetzeslage ungültig sein oder weist diese Zusage Regelungslücken auf, werden die entsprechenden Bestimmungen so angepasst und die Lücken so geschlossen, wie sie bei entsprechender Kenntnis ursprünglich formuliert worden wären. Die Neuformulierungen sind nach billigem Ermessen vorzunehmen.
Die vorliegenden Arbeitgeberleistungen können durch neue oder andere Arbeitgeberleistungen abgelöst werden, und zwar auch zum Nachteil der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer.
Diese Übersicht der Arbeitgeberleistungen tritt zum 01.05.2016 unbefristet in Kraft.
Informationen zur betrieblichen Altersversorgung - Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
Welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung
Bei entsprechender Gestaltung sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei und wirken sich so deutlich geringer auf die Nettoauszahlung aus. Die nachgelagerte Versteuerung und Verbeitragung findet erst bei der Auszahlung mit dem Erreichen der Altersgrenze statt. In der Regel ist die Steuerbelastung mit dem Bezug von Rentenzahlungen deutlich niedriger und führt damit zu einer deutlich geringeren Steuerbelastung.
Lohnt sich Entgeltumwandlung auch noch für Ältere?
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt von der Steuer- und (ggf.) der Sozialabgabenfreiheit. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern über 55 Jahren besonders empfohlen.
Hat die Entgeltumwandlung auch Nebenwirkungen?
Wenn Sie Bruttolohn in Versorgungslohn umwandeln, werden für die umgewandelten Gehaltsteile keine Beiträge zur Sozialversicherung (SV) einbehalten. Deswegen hat die Beitragsersparnis entsprechende Leistungsminderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Arbeitslosengeld und dem Krankengeld zur Folge.
Beispiel: 100 Euro Gehaltsumwandlung ergeben derzeit eine Minderung der gesetzlichen Rente von monatlich 1,04 Euro (0,92 Euro Ost) für jedes Jahr der Entgeltumwandlung.* (Beispiel: 25 Jahre Laufzeit entsprechen ca. 26 Euro (23 Euro Ost) monatlich weniger gesetzliche Rente.*) Da die Beitragsersparnis in eine attraktiv verzinste betriebliche Versorgung eingezahlt wird, gilt das was die Verbraucherzentrale in ihrer Broschüre „Altersvorsorge richtig planen“ auf der Seite 36 folgendermaßen beschreibt: „Die Schmälerung der gesetzlichen Rente ist allerdings minimal und kann im Grunde vernachlässigt werden. Eine gute Betriebsrente gleicht das locker aus.“ Das zeitlich befristete Krankengeld/ Arbeitslosengeld verringert
sich analog zum Umwandlungsbetrag. Die Positivwirkung eines lebenslangen zusätzlichen Rentenbezugs kompensiert dies jedoch bei weitem. Zudem fällt dies natürlich nur dann ins Gewicht, wenn überhaupt Krankengeld / Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird.
Ausscheiden aus der Firma/ Arbeitgeberwechsel.
Bei Ausscheiden bleiben die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versicherungszusage erhalten.
Für bestehende (unverfallbare) Ansprüche hat der Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf Übertragung der Versorgung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder beitragspflichtig) fortzuführen.
Finanzieller Engpass.
Wenn sich der Mitarbeiter die Beiträge nicht mehr leisten kann, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung einzustellen. Jedoch reduzieren sich dadurch die Versicherungsleistungen.
Können die eingezahlten Beträge auf Wunsch auch ausgezahlt werden?
Nein, die Leistungen dürfen nur im Leistungsfall erbracht werden.
"Hartz IV" (Arbeitslosigkeit).
Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (siehe "Ausscheiden") sind nicht verwertbar und werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet.
Insolvenz des Arbeitgebers.
Sollte der Arbeitgeber insolvent werden, bleibt die Versorgung bei bestehenden Ansprüchen (siehe "Ausscheiden") unberührt. Der Vertrag kann somit fortgeführt werden.
Kapitalzahlung.
Anstelle einer lebenslangen Rente kann zum Rentenbeginn eine einmalige Kapitalzahlung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Auch Rentenansprüche von bezugsberechtigten Hinterbliebenen können kapitalisiert werden, wenn dies vor Auszahlung der ersten Rente beantragt wird.
Privatinsolvenz (des Versorgungsberechtigten).
Während der Anwartschaftsphase besteht im Fall einer Privatinsolvenz in der Regel keine Zugriffsmöglichkeit des Insolvenzverwalters auf die bestehenden Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung. Während der Leistungsphase fallen die oberhalb eines pfändungsfreien Betrages insgesamt zur Verfügung stehenden Rentenleistungen in die Insolvenzmasse. Kapitalzahlungen fallen komplett in die Insolvenzmasse.
Rentenanpassung.
Eine Rentenanpassung muss nach § 16 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG nicht erfolgen. Sollte die Versicherung in der Rentenphase Überschüsse erwirtschaften, werden diese nach den Tarifbestimmungen an Sie weiter gegeben.
Sozialversicherung.
Die Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Deutschen Rentenversicherung für Deutschland West (BBG/DRV) sozialversicherungsfrei. Die zusätzlichen Beiträge in Höhe von 4 % der BBG sind nicht sozialversicherungsfrei. Somit ist ein Betrag von 4 % der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei, die zusätzlichen 4 % sind nur steuerfrei.
Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (bei Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z. B. des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Des Weiteren kann die Entgeltumwandlung zu einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen.
Die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Privatversicherte sind beitragsfrei.
Steuer.
Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG einkommensteuerfrei, wenn sie im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses (Steuerklasse I – V) gezahlt werden, und soweit sie im Kalenderjahr insgesamt acht Prozent der BBG/DRV (West) nicht übersteigen.
Die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen sind als sonstige
Einkünfte voll zu versteuern, soweit sie auf Altersvorsorgebeiträgen beruhen, die gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen wurden (§ 22 Nr. 5 EStG).
Versorgungsunterlagen.
Die Allianz Lebensversicherungs AG erstellen umfassende Versorgungsunterlagen und jedes Jahr eine Standmitteilung.
Claudia Tüscher
Expertin für betriebliches Vorsorge-Management
„„In der max-Hausrat Premium greift auch der berühmte max-Leistungsschutz. Das heißt: Sollte ein anderer, frei zugänglicher Versicherer in seinem Standardbedingungswerk einen weitergehenden, besseren Leistungsumfang oder höhere Sublimits anbieten, dann werden zur Schadensabwicklung die Bedingungen des Wettbewerbers zu Grunde gelegt.““
Astrid Bergert
PHÖNIX Vorsorgemanagement GmbH
"Die betriebliche Altersversorgung ist eine Win-Win-Situation: Unternehmen steigern ihre Attraktivität, Mitarbeiter profitieren von einer sicheren Vorsorge. Genau diese Schnittstelle macht meine Arbeit so spannend – denn ich darf täglich Mehrwert für beide Seiten schaffen."
Sprechen Sie mich an!
Erfolg ist Teamwork. Ich begleite Sie gerne durch den gesamten Anbindungsprozess und beantworte all Ihre Fragen zu unserem Angebot und Ihrer Zusammenarbeit mit MAXPOOL. Einfach Termin vereinbaren, MAXPOOL-Partner werden und alle Vorteile genießen!
Ihr Maklerbetreuer Kevin Matuschak


