
Für Versicherungsmakler ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Damit sind Versicherungsmakler in guter Gesellschaft. Eine Versicherungspflicht trifft ebenfalls Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Wohnimmobilienverwalter. Mit Spezialkonzepten steht die R+V den Versicherungsmaklern und Kunden zur Seite.
Auch für Berufsgruppen, für die keine Versicherungspflicht besteht, ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Hohe Vermögensschaden gefährden ebenso Alters- und Pflegeheime, Bildungseinrichtungen, Gutachter, Journalisten, Unternehmensberater, Werbeagenturen und andere. Mit den bereits etablierten offenen Deckungskonzepten bietet R+V passende Lösungen, welche die künftigen Veränderungen im Berufsbild mitversichern.
Die Aufnahme neuer Tätigkeiten ist zudem für alle Berufsgruppen, mit und ohne gesetzliche Versicherungspflicht, durch eine integrierte Vorsorgeversicherung abgesichert. Eine schlanke Risikoprüfung mit wenigen Fragen und kurzem Antragsweg runden das Angebot ab. Für viele Berufe entfallen die Risikofragen sogar in Gänze.
Die besonderen Vorteile der R+V Vermögensschaden-Haftpflicht für Ihre Kunden:

- Deckungsumfang über dem üblichen Marktstandard für diesen Haftpflichtschutz
- Passgenaue vorteilhafte Erweiterungen für die speziellen Risiken Ihrer Kunden
- Jahrzehntelange Expertise in der Risikoabsicherung und Schadenregulierung
- Attraktive Beiträge für Berufsgruppen mit und ohne gesetzliche Versicherungspflicht
- Unterstützung vor Ort für die schnelle Angebotsfindung gerade bei komplexen Risiken
- Und viele weitere attraktive Konditionen für Ihr Neu- und Bestandskundengeschäft
Mehr Information über den Versicherungsschutz für beratende, begutachtende und verwaltende Berufe erhalten Sie im R+V Maklerportal.