
Ab Juli 2022 tritt das LVRG 2 in Kraft – mit Auswirkungen auf Risikolebensversicherungen, die zur Baufinanzierung genutzt werden. Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen zur Umsetzung des neuen Gesetzes.
Der Begriff klingt erst einmal komplex: Lebensversicherungsreformgesetz. Und in der Tat: Wenn ab Juli die zweite Stufe des LVRG wirksam wird, gilt es für Vermittler von Risikolebensversicherungen neue Regelungen zu beachten.
LVRG 2 und Ratenkredite:
Zusammengefasst geht es um Risikolebensversicherungen (RLV). Sie werden in mehr als 50 Prozent der Fälle zur Absicherung von Baufinanzierungen und anderen Ratenkrediten eingesetzt. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass Verträge, die im Zusammenhang mit einer Finanzierung verkauft werden, automatisch zu einer Restschuldversicherung werden. Sie unterliegen dann zum Beispiel dem sogenannten Welcome-Letter-Prozedere, das unter anderem eine zusätzliche Widerrufsbelehrung vorsieht. Außerdem ist die Provisionssumme gedeckelt, um die Kunden vor hohen Kosten zu schützen. Eine „normale“ RLV kann künftig nicht mehr im Zusammenhang mit einer Finanzierung abgeschlossen werden.
Probleme mit der Umsetzung? Hier kommt die Lösung
Was können Maklerinnen und Makler tun, um die Vorgaben des LVRG 2 umzusetzen? Das Problem ist, dass die meisten Gesellschaften noch keine Lösungsansätze dazu entwickelt haben. Zurich ist da schon einen Schritt weiter: Mit dem BaufiSchutz 2.0 steht bereits jetzt ein Produkt zur Verfügung, das die LVRG-Anforderungen zu 100 Prozent umsetzt und dabei weiterhin eine umfangreiche Absicherung bietet.
Beim BaufiSchutz 2.0 hat dein Kunde die Wahl zwischen dem Basis- und dem Komfort-Schutz. Letzterer umfasst die gesamte Baufinanzierung inklusive Todesfallschutz mit Absicherung der Baufinanzierungssumme (wahlweise 50 bis 120 Prozent der Restschuld) und einer Versicherungsdauer über die gesamte Finanzierungslaufzeit bis zu 45 Jahre. RLV sowie Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsversicherung sind einzeln dazu wählbar. Interessant für dich als Makler oder Maklerin: Das Produkt wird ab Juli 2022 mit dem normalen, individuellen Biometrie-Courtagesatz vergütet.
