Die PHÖNIX Schutzgemeinschaft und die Medien-Versicherung aus Karlsruhe entwickeln seit mehr als zwei Jahrzehnten erfolgreiche Hausrat-Konzepte, die immer ein Ziel verfolgen: Dem Versicherungsnehmer einen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten, der alle wesentlichen und existenzbedrohenden Risiken deckt.
max-Hausrat Premium: Der gesamte Markt in einer Police
In der Hausratversicherung profitieren die Versicherungsnehmer im Tarif „max-Hausrat Premium inkl. Leistungsschutz“ zusätzlich von eben diesem. Der max-Leistungsschutz sorgt dafür, dass der Kunde im Schadenfall keinen Deckungsnachteil gegenüber Wettbewerbstarifen hat. Mit dem Slogan „Der gesamte Markt in einer Police“ ist der max-Leistungsschutz kurz und knapp auf den Punkt gebracht. So senkt der Makler das Haftungsrisiko auf ein Minimum und der Kunde erhält neben einem der besten Leistungsumfänge am Markt einen echten Mehrwert.
Grobe Fahrlässigkeit? max-Hausrat Premium leistet trotzdem!
Neben dem max-Leistungsschutz verfügt der Tarif max-Hausrat Premium über eine der fairsten Regelungen bei grob fahrlässigen Verletzungen von Obliegenheitspflichten und/oder Sicherheitsvorschriften bei der Schadenverursachung. Im Gegensatz zu den überwiegenden Tarifen am Markt verzichtet der Tarif auch in diesen Fällen auf eine Quotelung oder Begrenzung der Leistung. Als Versicherungsnehmer kann man sehr schnell in eine Situation geraten, in der Obliegenheitspflichten oder Sicherheitsvorschriften ins Spiel kommen. Spätestens an diesem Punkt möchte weder der Makler mit seinem Kunden noch beide mit dem Versicherer darüber diskutieren müssen, dass der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit nicht generell gemeint war. Hier geht es im Schadenfall im Zweifel um die finanzielle Existenz des Kunden!
Das Thema der Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung ist grundsätzlich in den VHB geregelt, dort heißt es in den Musterbedingungen des GDV:
„Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach B3.3.1 oder B3.3.2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.“
Weitere Regelungen in den Besonderen Bedingungen oder in Klauseln der Versicherer sind marktüblich. Die nachfolgenden Beispiele veranschaulichen die Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheitspflichten, sind aber keine abschließende Aufzählung:
- Der VN sperrt die wasserführenden Anlagen nicht ab und beheizt die unbewohnte Dachgeschosswohnung nicht.
- Der VN lässt die Wohnungseingangstür während eines Einkaufs von mehreren Stunden nur ins Schloß fallen und/oder lässt ein Fenster auf Kippstellung offen.
- Der VN unterlässt die Mängelbeseitigung am Dach grob fahrlässig. Anschließend kommt es zu einem Sturmschaden.
- Der VN verstößt gegen behördliche oder sonstige Sicherheitsvorschriften (z. B. fehlende Brandschutztür und Rauchmelder, unterlassene Wartung der Heizung, kurz zuvor abgebrannte Kaminasche wird im Hausmüll entsorgt, mit Propangrasbrenner wird Unkraut bekämpft usw.).
Darüber hinaus sind im Tarif max-Hausrat Premium alle heute üblichen Leistungserweiterungen mitversichert und auch die Kostenlimits sind überdurchschnittlich hoch, z. B. gilt die Außenversicherung bis zur Versicherungssumme und Wertsachen sind bis 50% der Versicherungssumme mitversichert.
Weitere nützliche Leistungserweiterungen, mit denen bisherige Lücken geschlossen wurden, sind u. a.:
- Schäden durch Stromschwankungen bis 1.000 €
- Leckortungskosten bei einem nicht versicherten Rohrbruch bis 750 €
- Kfz-Zubehör bis 2.000 EUR mitversichert
- Wasser- und Gasverlust infolge eines versicherten Rohrbruchs bis 5.000 EUR
- Schäden durch Regen- und Schmelzwasser bis 1.500 EUR
- Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) bis 20% der VS, max. 20.000 EUR unbefristet mitversichert
- Diebstahl innerhalb des Versicherungsortes (Trickdiebstahl) bis 3.000
- Unberechtigter Gebrauch von Kredit-, Scheck- und Kundenkarten auf 3.000 EUR
Fazit: Im Tarif max-Hausrat Premium inkl. max-Leistungsschutz ist die Kombination aus generellem Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei der Schadenverursachung plus Ausgleich von eventuellen Deckungsnachteilen gegenüber Wettbewerbstarifen im Schadenfall versichert – eben der gesamte Markt in einer Police! Dies honorieren auch die Ratingagenturen Franke & Bornberg sowie ascore und bewerten den Tarif max-Hausrat Premium seit Jahren konstant mit der jeweiligen Höchstwertung FFF bzw. mit 6 Kompassen.
Die folgende Tabelle veranschaulicht, dass der max-Hausrat Premium den Vergleich mit den bei Maklern im Jahr 2020 fünf beliebtesten Hausratversicherern gemäß „AssCompact Award – Privates Sachgeschäft 2020“ nicht scheuen muss und das vielleicht beste Preis-/Leistungsverhältnis in diesem Segment des Marktes bietet.

Hinweis: Mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadenfall kann die Prämie noch einmal um 15% gesenkt werden. Schäden bis 250 Euro sind für viele Menschen finanziell verkraftbar, ohne dass es an die finanzielle Existenz geht. Wichtig ist, dass der Schutz dann zuverlässig leistet, wenn es finanziell existenzbedrohend wird.
Alle Informationen zu unseren max-Hausrat-Deckungskonzepten finden Sie auf unserer Homepage.