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Die Mietkautionsbürgschaft von R+V: Die Clevere Alternative für Mieter und Vermieter

Ein neues Zuhause ist nicht nur aufregend, sondern meist auch richtig teuer. Mit einer neuen Einrichtung sowie Renovierungs- und Umzugskosten kommen schnell hohe Summen zusammen. Damit nicht genug: Vermieter verlangen bei Mietbeginn bis zu drei Monatskaltmieten als Kaution. Für viele Mieter eine zusätzliche finanzielle Belastung! Die clevere Alternative zu Barkaution oder Sparbuch ist die Mietkautionsbürgschaft von R+V.

  • Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs.
  • Für alle Mieter von privat genutztem Wohnraum in Deutschland, die Verbraucher sind.
  • Summen von 500 EUR bis 15.000 EUR (max. 3 Monatskaltmieten) möglich.
  • Beitragsfreistellung bereits ab Beendigung des Mietverhältnisses.
  • Keine zusätzlichen Gebühren und Kosten für Abschluss und Kontoführung; keine Versicherungsteuer.
  • Attraktiver Monatsbeitrag: Die Mietkautionsbürgschaften von R+V gibt es bereits ab 5 EUR pro Monat.

Und so funktioniert die R+V-Mietkautionsbürgschaft:

  • Sie schließen für Ihren Kunden einen Kautionsversicherungsvertrag bei R+V ab und beantragen die Mietkautionsbürgschaft. Diese Bürgschaft wird dem Mieter zur Aushändigung an den Vermieter übergeben.
  • Die Bürgschaft der R+V ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs.
  • Legt der Mieter bei Mietende die Kündigungsbestätigung des Vermieters vor, wird die laufende Bürgschaft beitragsfrei gestellt. Wird uns die Bürgschaft mit der vom Vermieter unterschriebenen Freigabeerklärung übermittelt, wird diese storniert. Per Änderungsantrag kann für die nächste Wohnung ganz unkompliziert eine neue Bürgschaft im bestehenden Vertrag beantragt werden.
  • Im Schadenfall: Möchte der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen, kann er sich direkt an R+V wenden. R+V prüft und zahlt zunächst an den Vermieter. Ihr Kunde erstattet den Betrag später an R+V.

Vorteile für den Mieter:

  • Mehr finanzielle Flexibilität: Die Mietkaution muss nicht in bar gestellt und eventuell durch einen Kredit finanziert werden.
  • Rückgabegarantie: Beitragsfreie Rückgabe im ersten Monat nach Ausstellung, falls der Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert.
  • Keine Doppelbelastung: Wenn die Mietkaution für die alte Mietwohnung noch nicht zurückgegeben wurde und schon eine Mietkaution für Ihre neue Wohnung anfällt.
  • Kostenersparnis: Beitragsfreistellung bereits ab Beendigung des Mietverhältnisses.
  • Unterjährige Zahlung möglich: Beitragszahlung: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
  • Unkomplizierter Tausch: Eine bereits hinterlegte Kaution kann mit Zustimmung des Vermieters auch nachträglich durch die Mietkautionsbürgschaft ersetzt werden.

Vorteile für den Vermieter:

  • Keine Gebühren: Für die Ausstellung der Bürgschaft und für eine evtl. Leistungsabwicklung im Schadensfall berechnet R+V dem Vermieter keinen Cent.
  • Maximale Sicherheit ab dem ersten Tag: Die Bürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung.
  • Rechtssicherheit: Mit der Mietkautionsbürgschaft von R+V sind alle gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution erfüllt.
  • Einfache Freigabe: Am Ende der Mietdauer genügt eine vom Vermieter unterzeichnete Freigabeerklärung, um die Bürgschaft aufzuheben.
  • Kein Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der hinterlegten Kautionssparbücher.
  • 50 Jahre Erfahrung: R+V als zuverlässiger und anerkannter Bürge.

Alle wichtigen Informationen zur Mietkautionsbürgschaft von R+V finden Sie im R+V Maklerportal unter Produkte > Komposit Privat > Mietkaution

Autor: R+V Allgemeine Versicherung AG

Veröffentlicht am 10.06.2020

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