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Stolperfalle Zinsabsicherung

Hätten Sie es gewusst? Bausparkassen behalten sich in ihren ABB oft das Recht vor, Bausparverträge innerhalb eines Monats zu kündigen, wenn diese nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsabschluss zugeteilt wurden.

Kunden bekommen in diesem Fall kein Darlehen zum vereinbarten, niedrigen Darlehenszinssatz ausgezahlt. Problematisch wird dies bei tilgungsausgesetzten Darlehen ab 15 Jahren Zinsfestschreibung, bei denen ein Bausparvertrag das Tilgungsersatzprodukt bildet und gegebenenfalls die Anschlussfinanzierung sicherstellen soll. Ebenfalls betroffen sind annuitätische Immobiliendarlehen mit 15-jähriger oder längerer Zinsfestschreibung, deren Restschuld nach dem Ende der Zinsfestschreibung mit einem Bausparvertrag beziehungsweise einem zugeteilten Bauspardarlehen umgeschuldet werden soll. Makler sollten daher schon im Vorfeld prüfen, ob die gültigen ABB einen solchen Passus enthalten:

„§ 15 Kündigung des Bausparvertrags
c) Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsbeginn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Bausparkasse hat dem Bausparer mindestens sechs Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitzuteilen. Die Bausparkasse wird dem Bausparer hierbei ein Angebot unterbreiten, den Bausparvertrag in einen anderen Tarif umzuwandeln.“

„Wir empfehlen Maklern, bestehende und zur Anschlussfinanzierung abgeschlossene Bausparverträge auf den 15-Jahre-Passus zu prüfen.“ (Katharina Schlender, Maklerbetreuerin Finanzierung)

Mit Ausnahme der SIGNAL IDUNA haben fast alle Bausparkassen diesen Passus in ihre ABB integriert. Trotzdem sind auch diese Bausparkassen ein guter Partner in der Zinssicherung mit Bausparen. Allerdings sollte die reguläre Sparrate beim Abschluss so berechnet werden, dass der Bausparvertrag noch vor Ablauf der 15 Jahre zugeteilt wird. Makler sollten Kunden explizit darauf hinweisen, dass ausgesetzte Sparleistungen in der Ansparphase die Zuteilung nach hinten verschieben können
und damit eine reibungslose Anschlussfinanzierung gefährdet wäre.

Der Finanzierungsservice von maxpool empfiehlt Maklern zudem, auch bestehende und zur Anschlussfinanzierung abgeschlossene Bausparverträge auf den oben genannten Passus zu prüfen. Häufig können schon zusätzliche Sparleistungen in den Bausparvertrag eine Zuteilung vor Ablauf der 15 Jahre bewirken. Auch eine Teilung des Bausparvertrags kann eine vorgezogene Zuteilung sicherstellen. Ein weiterer Beratungsansatz besteht darin, den Altvertrag aufzulösen und das Bausparguthaben
in einen neuen Bausparvertrag zu übertragen. Hier ist zu prüfen, ob der Wechsel in einen neuen Tarif mit einem niedrigeren Darlehenszins unter Berücksichtigung der erneuten Abschlussgebühr
dem Kunden am Ende einen finanziellen Vorteil bringt. Insbesondere Bausparverträge, die vor 4 bis 5 Jahren abgeschlossen wurden, haben nicht selten noch Bauspardarlehenszinsen von über 4 Prozent effektiv, während heute oft Darlehenszinsen von weniger als 2 Prozent effektiv angeboten werden.

Bei Fragen steht der Finanzierungsservice von maxpool Maklern telefonisch unter (040) 29 99 40-860 oder per E-Mail zur Verfügung.

Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Vertriebstipp von Katharina Schlender (Maklerbetreuerin Finanzierung), der in der poolworld 01/2018 erschienen ist.

Veröffentlicht am 11.06.2018

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