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Wichtiger Hinweis zum SEPA-Lastschriftmandat

Jeder kennt diesen Vorgang – der  Kunde wechselt  die Bankverbindung. In diesen Fällen gilt es, schnell ein SEPA-Lastschriftmandat mit den neuen Daten des Kunden einzuholen, damit es keine Schwierigkeiten mit dem Versicherungsschutz gibt.

WICHTIG: Versicherungsgesellschaften bestehen bei der Einreichung eines neuen SEPA-Lastschriftmandates auf eine Unterschrift. Fehlt diese Unterschrift, kann der Kundenwunsch nicht umgesetzt werden.

Vertriebstipp: In den meisten Maklervollmachten ist eine Bevollmächtigung zur Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten geregelt. In diesen Fällen dürfen  Sie als Makler das SEPA-Laschschriftmandat unterschreiben. Wenn Sie, wie viele Ihrer Kollegen, von dieser Bevollmächtigung Gebrauch machen, müssen Sie als Makler die Unterschrift gem. Vollmacht leisten. Ohne Unterschrift kann der Auftrag nicht ausgeführt werden und die Umsetzung dieses gewöhnlichen Vorganges verursacht mehr Zeit als gewünscht. Sollte Ihnen keine Bevollmächtigung vorliegen, wird zwingend die Kundenunterschrift benötigt.

Sollten Sie diese Bevollmächtigung noch nicht in Ihren Maklerunterlagen integriert haben, steht maxpool Ihnen gern beratend zur Seite. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Kooperations-Management telefonisch unter (040) 29 99 40-335 oder per E-Mail.

Veröffentlicht am 04.09.2017

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